Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.08.1996 - 2 W 105/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11086
OLG Oldenburg, 27.08.1996 - 2 W 105/96 (https://dejure.org/1996,11086)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.08.1996 - 2 W 105/96 (https://dejure.org/1996,11086)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. August 1996 - 2 W 105/96 (https://dejure.org/1996,11086)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,11086) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Sachverständigenbeweis im Zivilprozess - Entbehrlichkeit durch Privatgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.08.1996 - 2 W 105/96
    In diesem Fall ist das Gericht verpflichtet, sich mit dem Parteigutachten ebenso sorgfältig auseinanderzusetzen, als wenn es sich um die abweichende Stellungnahme eines von ihm selbst bestellten weiteren Gutachters handeln würde (BGH MDR 1986, 915; BGH MDR 1992, 407; BGH VersR 1993, 899; BGH VersR 1994, 162; Senat OLGR 1996, 10).

    Bei einer solchen Verwertung ist jedoch zu beachten, daß es sich bei dem Parteigutachten nicht um ein Beweismittel im Sinn der §§ 355 ff. ZPO handelt, sondern lediglich um (qualifizierten) substantiierten Parteivortrag (BGH VersR 1993, 899, 900; Zöller-Greger, a.a.O., § 402 Rdnr. 2).

    Eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts durch Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens wird durch ein Privatgutachten allenfalls dann entbehrlich gemacht, wenn das Gericht allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags ohne Rechtsfehler zu einer zuverlässigen Beantwortung der Beweisfrage gelangen kann (BGH VersR 1993, 899, 900; Senat VersR 1996, 843).

  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 234/90

    Aufklärungspflicht des Gerichts beim Sachverständigenbeweis trotz verspäteter

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.08.1996 - 2 W 105/96
    In diesem Fall ist das Gericht verpflichtet, sich mit dem Parteigutachten ebenso sorgfältig auseinanderzusetzen, als wenn es sich um die abweichende Stellungnahme eines von ihm selbst bestellten weiteren Gutachters handeln würde (BGH MDR 1986, 915; BGH MDR 1992, 407; BGH VersR 1993, 899; BGH VersR 1994, 162; Senat OLGR 1996, 10).
  • BGH, 13.10.1993 - IV ZR 220/92

    Gutachten - Sachverständiger - Privatgutachten - Lebensversicherung -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.08.1996 - 2 W 105/96
    In diesem Fall ist das Gericht verpflichtet, sich mit dem Parteigutachten ebenso sorgfältig auseinanderzusetzen, als wenn es sich um die abweichende Stellungnahme eines von ihm selbst bestellten weiteren Gutachters handeln würde (BGH MDR 1986, 915; BGH MDR 1992, 407; BGH VersR 1993, 899; BGH VersR 1994, 162; Senat OLGR 1996, 10).
  • OLG Oldenburg, 22.11.1995 - 2 U 210/95

    Privatgutachten; Fahrzeugversicherung; Schlüsselgutachten; Gutachten;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.08.1996 - 2 W 105/96
    Eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts durch Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens wird durch ein Privatgutachten allenfalls dann entbehrlich gemacht, wenn das Gericht allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags ohne Rechtsfehler zu einer zuverlässigen Beantwortung der Beweisfrage gelangen kann (BGH VersR 1993, 899, 900; Senat VersR 1996, 843).
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 245/84

    Außerordentliche Kündigung eines betriebsbezogenen Kredits; Einholung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.08.1996 - 2 W 105/96
    In diesem Fall ist das Gericht verpflichtet, sich mit dem Parteigutachten ebenso sorgfältig auseinanderzusetzen, als wenn es sich um die abweichende Stellungnahme eines von ihm selbst bestellten weiteren Gutachters handeln würde (BGH MDR 1986, 915; BGH MDR 1992, 407; BGH VersR 1993, 899; BGH VersR 1994, 162; Senat OLGR 1996, 10).
  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.08.1996 - 2 W 105/96
    Entscheidend ist, ob vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus objektive Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erwägen (BGH NJW 1975, 1363; Zöller-Greger, ZPO, 19. Aufl., § 406 Rdnr. 8).
  • BGH, 07.05.1965 - 2 StR 92/65

    Abgelehnter Sachverständiger - Tatschenfeststellung - Sachverständiger Zeuge

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.08.1996 - 2 W 105/96
    Prozessual zulässig ist es allerdings, einen Privatgutachter, ebenso wie einen abgelehnten gerichtlichen Sachverständigen, zur Ermittlung der notwendigen Anknüpfungstatsachen für die Erstellung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens als sachverständigen Zeugen zu befragen (BGH NJW 1965, 1492; Zöller-Greger, a.a.O., § 402 Rdnr. 3).
  • OLG Köln, 17.01.1992 - 19 W 59/91

    Keine Befangenheit des Arztes trotz früherer Behandlung einer Partei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.08.1996 - 2 W 105/96
    Nach einhelliger und zutreffender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist eine Ablehnung grundsätzlich begründet, wenn ein Sachverständiger in derselben Sache bereits ein Privatgutachten erstattet hat (BGH NJW 1972, 1134; OLG Frankfurt BB 1987, 26; OLG Köln VersR 1992, 517; Zöller-Greger aaO., Rdnr. 8; Baumbach-Hartmann, ZPO, 54. Aufl., § 406 Rdnr. 12).
  • OLG Frankfurt, 25.07.1986 - 22 W 20/86

    Ablehnung eines Sachverständigen; Besorgnis der Befangenheit;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.08.1996 - 2 W 105/96
    Nach einhelliger und zutreffender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist eine Ablehnung grundsätzlich begründet, wenn ein Sachverständiger in derselben Sache bereits ein Privatgutachten erstattet hat (BGH NJW 1972, 1134; OLG Frankfurt BB 1987, 26; OLG Köln VersR 1992, 517; Zöller-Greger aaO., Rdnr. 8; Baumbach-Hartmann, ZPO, 54. Aufl., § 406 Rdnr. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht